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   LAG Rheinland-Pfalz, 25.10.2010 - 10 TaBV 44/10   

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https://dejure.org/2010,16814
LAG Rheinland-Pfalz, 25.10.2010 - 10 TaBV 44/10 (https://dejure.org/2010,16814)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25.10.2010 - 10 TaBV 44/10 (https://dejure.org/2010,16814)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25. Oktober 2010 - 10 TaBV 44/10 (https://dejure.org/2010,16814)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 98 ArbGG, § 112 Abs 2 BetrVG, § 76 Abs 1 BetrVG
    Einrichtung einer Einigungsstelle - Vermittlungsversuch durch den Vorstand der Bundesagentur für Arbeit nach § 112 Abs 2 BetrVG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einrichtung einer Einigungsstelle zum Abschluss eines Interessenausgleichs und Sozialplans auf Antrag der Arbeitgeberin vor Vermittlungsersuchen des Betriebsrates an Bundesagentur für Arbeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einrichtung einer Einigungsstelle zum Abschluss eines Interessenausgleichs und Sozialplans auf Antrag der Arbeitgeberin vor Vermittlungsersuchen des Betriebsrates an Bundesagentur für Arbeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • LAG Hamm, 15.12.2003 - 10 TaBV 164/03

    Einigungsstellenbesetzungsverfahren, Vermittlung durch den Präsidenten des

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.10.2010 - 10 TaBV 44/10
    Das Arbeitsgericht ist insoweit den Ausführungen des LAG Hamm (Beschluss vom 15.12.2003 - 10 TaBV 164/03 - Juris) ausdrücklich gefolgt.

    Die Landesarbeitsgerichte Schleswig-Holstein (Beschluss vom 24.08.2007 - 3 TaBV 26/07), Niedersachsen (Beschluss vom 30.01.2007 - 1 TaBV 106/06), Hamm (Beschluss vom 15.12.2003 - 10 TaBV 164/03) und Bremen (Beschluss vom 20.09.1983 - 4 TaBV 104/83) vertreten - wenn auch mit zum Teil unterschiedlicher Begründung - die Ansicht, dass das Vermittlungsverfahren nach § 112 Abs. 2 BetrVG die Anrufung der Einigungsstelle nach § 98 ArbGG nicht ausschließe.

  • LAG Schleswig-Holstein, 24.08.2007 - 3 TaBV 26/07

    Interessenausgleich - Bundesagentur für Arbeit - Einigungsstelle;

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.10.2010 - 10 TaBV 44/10
    Der Maßstab der offensichtlichen Unzuständigkeit gilt dabei nicht nur für die Frage der Unzuständigkeit der Einigungsstelle im engeren Sinne, sondern auch für alle sonstigen im Zusammenhang mit der Entscheidung zu prüfenden Fragen, insbesondere auch für die Frage, ob vor Einrichtung der Einigungsstelle zunächst Vermittlungsbemühungen der Bundesagentur für Arbeit i.S.d. § 112 Abs. 2 BetrVG abgewartet werden müssen (LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 24.08.2007 - 3 TaBV 26/07- Rd. 28 - Juris; m.w.N.).

    Die Landesarbeitsgerichte Schleswig-Holstein (Beschluss vom 24.08.2007 - 3 TaBV 26/07), Niedersachsen (Beschluss vom 30.01.2007 - 1 TaBV 106/06), Hamm (Beschluss vom 15.12.2003 - 10 TaBV 164/03) und Bremen (Beschluss vom 20.09.1983 - 4 TaBV 104/83) vertreten - wenn auch mit zum Teil unterschiedlicher Begründung - die Ansicht, dass das Vermittlungsverfahren nach § 112 Abs. 2 BetrVG die Anrufung der Einigungsstelle nach § 98 ArbGG nicht ausschließe.

  • BVerfG, 25.02.2010 - 1 BvR 230/09

    Verletzung der Garantie des gesetzlichen Richters durch Unterlassen einer Vorlage

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.10.2010 - 10 TaBV 44/10
    Auch wenn der durch die MERL vorgegebene Ablauf der Beteiligung des Betriebsrats im Verfahren der Massenentlassungsanzeige in der Rechtsprechung des EuGH noch nicht erschöpfend geklärt ist (BVerfG Beschluss vom 25.02.2010 - 1 BvR 230/09 - NZA 2010, 439) kann jedenfalls eine offensichtliche Unzuständigkeit der begehrten Einigungsstelle nicht angenommen werden.
  • BAG, 30.01.1990 - 1 ABR 2/89

    Mitbestimmung bei Regelung von Auslandszulagen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.10.2010 - 10 TaBV 44/10
    Der eingeschränkte Prüfungsmaßstab korrespondiert damit, dass die Einigungsstelle die Vorfrage ihrer Zuständigkeit selbst prüft und sich, wenn sie diese nicht für gegeben hält, für unzuständig erklären kann (BAG Beschluss vom 30.01.1990 - 1 ABR 2/89 - Rd. 26 - NZA 1990, 571).
  • BAG, 24.11.1981 - 1 ABR 42/79

    Durchführung des Einigungsstellenverfahrens

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.10.2010 - 10 TaBV 44/10
    Diese Zielsetzung erfordert ein unkompliziertes Bestellungsverfahren ohne zeitraubende Prüfung schwieriger Rechtsfragen (BAG Beschluss vom 24.11.1981 - 1 ABR 42/79 - Rd. 33 - AP Nr. 11 zu § 76 BetrVG 1972).
  • LAG Niedersachsen, 30.01.2007 - 1 TaBV 106/06

    Vorherige Anrufung der Bundesagentur für Arbeit als förmliche Voraussetzung für

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.10.2010 - 10 TaBV 44/10
    Die Landesarbeitsgerichte Schleswig-Holstein (Beschluss vom 24.08.2007 - 3 TaBV 26/07), Niedersachsen (Beschluss vom 30.01.2007 - 1 TaBV 106/06), Hamm (Beschluss vom 15.12.2003 - 10 TaBV 164/03) und Bremen (Beschluss vom 20.09.1983 - 4 TaBV 104/83) vertreten - wenn auch mit zum Teil unterschiedlicher Begründung - die Ansicht, dass das Vermittlungsverfahren nach § 112 Abs. 2 BetrVG die Anrufung der Einigungsstelle nach § 98 ArbGG nicht ausschließe.
  • LAG Bremen, 20.09.1983 - 4 TaBV 104/83
    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.10.2010 - 10 TaBV 44/10
    Die Landesarbeitsgerichte Schleswig-Holstein (Beschluss vom 24.08.2007 - 3 TaBV 26/07), Niedersachsen (Beschluss vom 30.01.2007 - 1 TaBV 106/06), Hamm (Beschluss vom 15.12.2003 - 10 TaBV 164/03) und Bremen (Beschluss vom 20.09.1983 - 4 TaBV 104/83) vertreten - wenn auch mit zum Teil unterschiedlicher Begründung - die Ansicht, dass das Vermittlungsverfahren nach § 112 Abs. 2 BetrVG die Anrufung der Einigungsstelle nach § 98 ArbGG nicht ausschließe.
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